... für ein Leben im Einklang mit der Natur ...

Der VFGH hat die alten Flächenwidmungen, ÖEK Änderungen und den Bebauungsplan für den untern Teil des Areal Peham Villa (~Campingplatz) in Hinterstoder als rechtswidrig aufgehoben. (Das Urteil findest du im Bereich 'Downloads' unten)

Offensichtlich ist das Areal nun ein ‘weißer Fleck’ – viele verstehen nicht, warum es nicht wieder auf Grünland zurückgefallen ist. Offensichtlich wurde auch der Baubescheid nicht aufgehoben.

Der Gemeinderat von Hinterstoder hat dazu in der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2024 u.a. beschlossen ein neues Flächenwidmungsverfahren von ‘weißer Fleck’ auf Sondergebiet des Baulandes – Tourismusbetrieb (SOTB) einzuleiten.

Am 12.04. wurde die Kundmachung dazu auf der Amtstafel Hinterstoder aufgehängt.

Möglichkeit bis 16.05.2024 Einwendungen bei Flächenwidmung Campingplatz zu verfassen

Bis 16.05. haben nun alle BürgerInnen (nicht nur BürgerInnen aus Hinterstoder!) die Möglichkeit Einsicht zu nehmen sowie Stellungnahmen Anregungen oder Einwendungen gegen die geplante Umwidmung zu verfassen und z. B. schriftlich an die Gemeinde zu senden.

Es gilt dann auch lt. (Info-Webseite des Landes OÖ):

Der Gemeinderat hat sich mit Einwendungen zu beschäftigen und hat im Rahmen einer gebotenen Interessenabwägung zu begründen, warum er den Einwendungen stattgegeben oder nicht-stattgegeben hat.

Wir ersuchen möglichst viele dazu von diesem Recht Gebrauch zu machen!

Wie kann ich meine Einwendungen schicken?

Sendet Eure Einwendung mit Betreff ‘Einwendung zur Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” – Ro-5/2024’ bitte an die Gemeinde Hinterstoder.

  • Per Post an: Gemeindeamt Hinterstoder, Hinterstoder 38, 4573 Hinterstoder
  • Oder am Besten per E-Mail an: gemeinde@hinterstoder.ooe.gv.at.
    Bei E-Mail bitte in BCC oder CC auch an ‘lebenswertes-stodertal@priel.at’ senden – damit die Online-Petition ‘Rettet das Hintere Stodertal’ ungefähr weiß, wie viele schon Einwendungen gemacht haben!
    Ev. in CC auch an die Raumordnungsabteilung = ro.post@ooe.gv.at oder informiert in CC ev. auch für Euch passende Mitglieder der OÖ Landesregierung.
    Und wenn du deine Bedenken auch ‘öffentlich machen willst’ – kannst du sie natürlich in CC auch an etwaige regionale Medien senden (oön ( steyr@nachrichten.at ), tips ( redaktion-kirchdorf@tips.at ), bezirksrundsschau (kirchdorf.red@bezirksrundschau.com )).
    Ihr müsst keinen Anhang machen, es genügt auch eine einfache Email mit Inhalt. Vorlagen (z. B. mit Anhang, findest du weiter unten.

Welche Gründe kannst du in deiner Einwendung anführen?

  • Schreib einfach, warum du gegen das Projekt/die geplante Flächenumwidmung generell oder speziell an dieser Stelle bist. Es geht um deine Meinung dazu!
  • Hier findest du einige Tips und Ideen welche Gründe dagegen sprechen könnten.
    z. B. Heranrückende Bebauung, Nutzungskonflikte, Lärm, Widerspruch zu Raumordnungsgrundsätzen, Forderungen dass Baulandwidmungen möglichst flächenschonend und sparsam durchgeführt werden. Sonst e.v. konkret benannte Emissionen wie Lärm, Geruch, Staub, Abgase, Erschütterungen, Blendung oder Spiegelung,… Erhöhter Verkehr, Ortsbild, Gefahr für Trinkwasser, Grundwasserspiegel, Hohe zu erwartende Kosten für Gemeinde + damit alle Bürgerinnen und Bürger für teure Infrastruktur (Kanal, …) – Siedlungssplitter, … Nicht zum örtlichen Entwicklungskonzept passende Flächenwidmungsänderungen. Naturschutz, bedrohte Pflanzen und Tierarten,…
    Warum muss die ganze Fläche ‘touristisches Bauland’ gewidmet sein, für einen Campingplatz?, Bedrohung für Wild, zu schmale Strasse, Bodenversiegelung, Naturdenkmal bedroht, …
  • Vielleicht findest du auch auf der Online-Petition –  ‘Rettet das Hintere Stodertal ! Das Villa Peham – Areal (nahe Schiederweiher) soll Grünland bleiben!’ einige gute Argumente für deinen Einwand, warum man bei der Peham Villa die Flächen nicht für einen Campingplatz umwidmen sollte.
  • Auch im VFGH Urteil (siehe Downloads unten) finden sich auf S6 unter 3.2.2 einige Argumente die gegen eine derartige Umwidmung sprechen wie z. B. ‘Der Verfassungsgerichtshof geht auf Grundlage der vorliegenden Akten vorläufig davon aus, dass es sich bei der ‘Villa Peham’ um einen historisch bedingten Siedlungssplitter handelt für dessen Erweiterung keine sachlichen Gründe … bestehen dürften’. bzw. ‘Dem Örtlichen Entwicklungskonzept lässt sich insoweit unter anderem entnehmen, dass Siedlungssplitter zu vermeiden und Rückwidmungen zur Sicherung der Landschaft fortzusetzen seien (S 83 f, ‘Raumordnung-Naturraum’, Nr. 2b und 2d). Ebenso vorgesehen ist ‘eine gänzliche Freihaltung der Landschaft links der Steyr von neuer Bebauung, beginnend nach der Bebauung im Ortskern bis Talschluss‘ (S 83, ‘Raumordnung-Naturraum’, Nr. 2c), also gerade in jenem Gebiet, in dem sich die gegenständliche Liegenschaft befindet‘…
    (Der ÖEK-Ausschnitt ist auch unter Downloads zu finden)
  • Oder Im Artikel ‘die Zerstörung der Villa Peham’ im Downloads-Bereich…
  • Falls du sie noch nicht gesehen hast – sehenswert die Schauplatz Sendungen über das Thema Campingplatz Hinterstoder  vom 11.04.2024 – ‘Die Macht der Investoren’ bzw. der ältere Beitrag vom 11.09.2021 – ‘der Umbau der Berge’.

Wir ersuchen möglichst viele dazu von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Beispiel: Einwendungen - einfache Email mit Text zum ergänzen

AN: gemeinde@hinterstoder.ooe.gv.at
CC: ro.post@ooe.gv.at
BCC: lebenswertes-stodertal@priel.at
Betreff: Einwendung zur Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” – Ro-5/2024
Text:  Sehr geehrte Gemeinde Hinterstoder,

Ich möchte Ihnen wie folgt meine Stellungnahmen/Anregungen/Einwendungen zur geplanten Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” mitteilen.

Erstens ….

Zweitens halte ich …..

Des Weiteren befürchte ich …..

Ich ersuche um Weiterleitung des Anliegens an die zuständige(n) Stelle(n) sowie es allen GemeinderätInnen aus Hinterstoder zur Kenntnis zu bringen und meine Stellungnahmen Anregungen und Einwendungen im genannten Verfahren im Rahmen der Interessensabwägung zu berücksichtigen.

mit freundlichen Grüßen

XX YYY

Beispiel: Einwendungen - Email mit Anhang (Word - Vorlage Datei dazu ist unterhalb zum Downladen)

AN: gemeinde@hinterstoder.ooe.gv.at
CC: ro.post@ooe.gv.at
BCC:
lebenswertes-stodertal@priel.at
Betreff: Einwendung zur Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” – Ro-5/2024
Text:  Sehr geehrte Gemeinde Hinterstoder,

Anbei sende ich Ihnen meine Stellungnahmen/Anregungen/Einwendungen zur geplanten Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham”.

Ich ersuche um Weiterleitung des Anliegens an die zuständige(n) Stelle(n) sowie es allen GemeinderätInnen aus Hinterstoder zur Kenntnis zu bringen und meine Stellungnahmen Anregungen und Einwendungen im genannten Verfahren im Rahmen der Interessensabwägung zu berücksichtigen.

mit freundlichen Grüßen

XX YYY

Was kann ich noch tun?

  • Bitte erzähle möglichst vielen Anderen davon und nutzt Eure Rechte als BürgerInnen.
  • Es läuft noch immer die Online-Petition –  ‘Rettet das Hintere Stodertal ! Das Villa Peham – Areal (nahe Schiederweiher) soll Grünland bleiben!’
    Wenn du diese noch nicht unterzeichnet hast, wäre es gut es zu tun!
  • Du könntest auch (in deinem Einwand) die Gemeinde lt. OÖGemo § 38a auffordern für dieses bedeutende Projekt eine Information der Gemeindemitglieder durch das Abhalten einer Informationsveranstaltung durchzuführen.
  • Flächenwidmungen sind natürlich auch Umweltrelevant! Du kannst daher auch unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz die Gemeinde um die bei Ihr vorliegenden Unterlagen zur Flächenwidmung und die Stellungnahmen der Behörden im Verfahren bitten. Es ist aber fraglich, ob aktuell schon viele vorhanden sind – die Behörden haben 8 Wochen Zeit. Ev. ist es besser derartige Anfragen erst später zu stellen, wenn die Behörden diese Informationen nicht ‘selbst aktiv veröffentlichen’.
    Ein Beispiel dafür findet sich [hier].
    Hr. Sperl hat dankenswerterweise auch sehr viele Beispiele angesammelt, wie man derartige Anfragen stellen kann – zu vielen Umweltthemen – du findest sie bei ihm auf seiner Seite unter [Umweltauskünfte].

Downloads: