Der VFGH hat die alten
Flächenwidmungen, ÖEK Änderungen und den Bebauungsplan
für den untern Teil des Areal Peham Villa
(~Campingplatz) in Hinterstoder als
rechtswidrig aufgehoben. (Das Urteil
findest du im Bereich 'Downloads' unten)
Offensichtlich ist das Areal nun ein ‘weißer Fleck’ – viele
verstehen nicht, warum es nicht wieder auf Grünland
zurückgefallen ist. Offensichtlich wurde auch der Baubescheid
nicht aufgehoben.
Der Gemeinderat von Hinterstoder
hat dazu in der Gemeinderatssitzung vom
28.03.2024 u.a. beschlossen ein neues
Flächenwidmungsverfahren von ‘weißer Fleck’
auf Sondergebiet des Baulandes – Tourismusbetrieb
(SOTB) einzuleiten.
Am 12.04. wurde die Kundmachung dazu auf der
Amtstafel Hinterstoder aufgehängt.
Möglichkeit bis 16.05.2024 Einwendungen bei Flächenwidmung
Campingplatz zu verfassen
Bis 16.05. haben nun alle BürgerInnen (nicht
nur BürgerInnen aus Hinterstoder!) die
Möglichkeit Einsicht zu nehmen sowie
Stellungnahmen Anregungen oder Einwendungen
gegen die geplante Umwidmung zu verfassen und
z. B. schriftlich an die Gemeinde zu senden.
Der Gemeinderat hat sich mit Einwendungen zu beschäftigen
und hat im Rahmen einer gebotenen Interessenabwägung zu
begründen, warum er den Einwendungen stattgegeben oder
nicht-stattgegeben hat.
Wir ersuchen möglichst viele dazu von diesem Recht Gebrauch zu
machen!
Wie kann ich meine Einwendungen schicken?
Sendet Eure Einwendung mit Betreff ‘Einwendung zur
Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” –
Ro-5/2024’ bitte an die Gemeinde Hinterstoder.
-
Per Post an: Gemeindeamt Hinterstoder,
Hinterstoder 38, 4573 Hinterstoder
-
Oder am Besten per E-Mail an:
gemeinde@hinterstoder.ooe.gv.at.
Bei E-Mail bitte in BCC oder CC auch an
‘lebenswertes-stodertal@priel.at’ senden –
damit die Online-Petition ‘Rettet das Hintere Stodertal’
ungefähr weiß, wie viele schon Einwendungen gemacht
haben!
Ev. in CC auch an die
Raumordnungsabteilung = ro.post@ooe.gv.at
oder informiert in CC ev. auch für Euch passende Mitglieder der OÖ
Landesregierung.
Und wenn du deine Bedenken auch ‘öffentlich machen willst’
– kannst du sie natürlich in CC auch an etwaige regionale
Medien senden (oön ( steyr@nachrichten.at ),
tips ( redaktion-kirchdorf@tips.at ),
bezirksrundsschau (kirchdorf.red@bezirksrundschau.com
)).
Ihr müsst keinen Anhang machen, es genügt auch eine
einfache Email mit Inhalt. Vorlagen (z. B. mit Anhang,
findest du weiter unten.
Welche Gründe kannst du in deiner Einwendung anführen?
- Schreib einfach, warum du gegen das Projekt/die geplante
Flächenumwidmung generell oder speziell an dieser Stelle bist.
Es geht um deine Meinung dazu!
- Hier findest du einige Tips und Ideen welche Gründe
dagegen sprechen könnten.
z. B. Heranrückende Bebauung, Nutzungskonflikte, Lärm,
Widerspruch zu Raumordnungsgrundsätzen, Forderungen dass
Baulandwidmungen möglichst flächenschonend und sparsam
durchgeführt werden. Sonst e.v. konkret benannte Emissionen
wie Lärm, Geruch, Staub, Abgase, Erschütterungen, Blendung
oder Spiegelung,… Erhöhter Verkehr, Ortsbild, Gefahr für
Trinkwasser, Grundwasserspiegel, Hohe zu erwartende Kosten
für Gemeinde + damit alle Bürgerinnen und Bürger für teure
Infrastruktur (Kanal, …) – Siedlungssplitter, … Nicht zum
örtlichen Entwicklungskonzept passende
Flächenwidmungsänderungen. Naturschutz, bedrohte Pflanzen
und Tierarten,…
Warum muss die ganze Fläche ‘touristisches Bauland’
gewidmet sein, für einen Campingplatz?, Bedrohung für Wild,
zu schmale Strasse, Bodenversiegelung, Naturdenkmal
bedroht, …
- Vielleicht findest du auch auf der
Online-Petition – ‘Rettet
das Hintere Stodertal ! Das Villa Peham – Areal (nahe
Schiederweiher) soll Grünland bleiben!’ einige gute
Argumente für deinen Einwand, warum man bei der Peham Villa die
Flächen nicht für einen Campingplatz umwidmen sollte.
- Auch im VFGH Urteil (siehe Downloads unten) finden sich auf
S6 unter 3.2.2 einige Argumente die gegen eine derartige
Umwidmung sprechen wie z. B. ‘Der Verfassungsgerichtshof geht
auf Grundlage der vorliegenden Akten vorläufig davon aus, dass
es sich bei der ‘Villa Peham’ um einen historisch bedingten
Siedlungssplitter handelt für dessen Erweiterung keine
sachlichen Gründe … bestehen dürften’. bzw. ‘Dem Örtlichen
Entwicklungskonzept lässt sich insoweit unter anderem
entnehmen, dass Siedlungssplitter zu vermeiden
und Rückwidmungen zur Sicherung der Landschaft fortzusetzen
seien (S 83 f, ‘Raumordnung-Naturraum’, Nr. 2b und 2d). Ebenso
vorgesehen ist ‘eine gänzliche Freihaltung der
Landschaft links der Steyr von neuer Bebauung, beginnend nach
der Bebauung im Ortskern bis Talschluss‘ (S 83,
‘Raumordnung-Naturraum’, Nr. 2c), also gerade in jenem
Gebiet, in dem sich die gegenständliche Liegenschaft
befindet‘…
(Der ÖEK-Ausschnitt ist auch unter Downloads zu finden)
- Oder Im Artikel ‘die Zerstörung der Villa
Peham’ im Downloads-Bereich…
- Falls du sie noch nicht gesehen hast – sehenswert
die Schauplatz Sendungen über das Thema Campingplatz
Hinterstoder vom 11.04.2024 – ‘Die Macht der
Investoren’ bzw. der ältere Beitrag vom 11.09.2021 – ‘der Umbau der
Berge’.
Wir ersuchen möglichst viele dazu von diesem Recht Gebrauch zu
machen.
Beispiel: Einwendungen - einfache Email mit Text zum ergänzen
AN: gemeinde@hinterstoder.ooe.gv.at
CC: ro.post@ooe.gv.at
BCC: lebenswertes-stodertal@priel.at
Betreff: Einwendung zur Flächenwidmungsplan
Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” – Ro-5/2024
Text: Sehr geehrte Gemeinde
Hinterstoder,
Ich möchte Ihnen wie folgt meine
Stellungnahmen/Anregungen/Einwendungen zur geplanten
Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” mitteilen.
Des Weiteren befürchte ich …..
Ich ersuche um Weiterleitung des Anliegens an die zuständige(n)
Stelle(n) sowie es allen GemeinderätInnen aus Hinterstoder zur
Kenntnis zu bringen und meine Stellungnahmen Anregungen und
Einwendungen im genannten Verfahren im Rahmen der
Interessensabwägung zu berücksichtigen.
Beispiel: Einwendungen - Email mit Anhang (Word - Vorlage Datei
dazu ist unterhalb zum Downladen)
AN: gemeinde@hinterstoder.ooe.gv.at
CC: ro.post@ooe.gv.at
BCC: lebenswertes-stodertal@priel.at
Betreff: Einwendung zur Flächenwidmungsplan
Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” – Ro-5/2024
Text: Sehr geehrte Gemeinde
Hinterstoder,
Anbei sende ich Ihnen meine
Stellungnahmen/Anregungen/Einwendungen zur geplanten
Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham”.
Ich ersuche um Weiterleitung des Anliegens an die zuständige(n)
Stelle(n) sowie es allen GemeinderätInnen aus Hinterstoder zur
Kenntnis zu bringen und meine Stellungnahmen Anregungen und
Einwendungen im genannten Verfahren im Rahmen der
Interessensabwägung zu berücksichtigen.
-
Bitte erzähle möglichst vielen Anderen davon und
nutzt Eure Rechte als BürgerInnen.
- Es läuft noch immer die Online-Petition
– ‘Rettet das Hintere Stodertal ! Das Villa Peham –
Areal (nahe Schiederweiher) soll Grünland bleiben!’
Wenn du diese noch nicht unterzeichnet hast, wäre es gut es
zu tun!
- Du könntest auch (in deinem Einwand) die Gemeinde
lt. OÖGemo § 38a
auffordern für dieses bedeutende Projekt eine
Information der Gemeindemitglieder durch das Abhalten
einer Informationsveranstaltung durchzuführen.
- Flächenwidmungen sind natürlich auch Umweltrelevant! Du
kannst daher auch unter Berufung auf das
Umweltinformationsgesetz die Gemeinde um die
bei Ihr vorliegenden Unterlagen zur Flächenwidmung und die
Stellungnahmen der Behörden im Verfahren bitten. Es ist aber
fraglich, ob aktuell schon viele vorhanden sind – die Behörden
haben 8 Wochen Zeit. Ev. ist es besser derartige Anfragen erst
später zu stellen, wenn die Behörden diese Informationen nicht
‘selbst aktiv veröffentlichen’.
Ein Beispiel dafür findet sich [hier].
Hr. Sperl hat dankenswerterweise auch sehr viele Beispiele
angesammelt, wie man derartige Anfragen stellen kann – zu
vielen Umweltthemen – du findest sie bei ihm auf seiner
Seite unter [Umweltauskünfte].